Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Berufsklauseln. Für Beamte gibt es die Dienstunfähigkeitsklausel die von einigen wenigen Versicherern angeboten wird.
Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt.
Die Versicherung kann als selbständige Versicherung, sowie als Kombination mit einer Risiko-, Kapital oder Fondsgebundenen Lebensversicherung, sowie kombiniert mit einer Rentenversicherung versichert werden.
Da sich nicht alle Klauseln der Versicherer zur Dienstunfähigkeitversicherung gleichen sollten hier auch verglichen werden.
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