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Die Grundfähigkeitsversicherung

Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Versicherungssumme darf bis zu 60 % des Bruttoeinkommens betragen. Die Versicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet. Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert, z. B. Verlust des Augenlichtes. Ähnlich der Dread Disease Versicherung handelt es sich hier um eine besondere Form der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.

Zu den einzelnen Grundfähigkeiten können gehören:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Sich orientieren
  • Hände gebrauchen
  • Hören
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen
  • Stehen
  • Greifen
  • Arme bewegen
  • Heben und Tragen
  • Auto fahren

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geupdatet am 11.3.2010

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