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Direktversicherung - Direktversicherungen |
Die "neue" Direktversicherung seit dem 01.01.2005.
Förderung der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63. ESTG
Zum 01.01.2005 wurde die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG für Direktversicherungen abgeschafft. Dafür gibt es nun eine Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG.
Weiterhin sind die Beiträge bis zu 4% von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2006: 63.000 €) sozialversicherungsfrei (bei Entgeltumwandlung bei einschließlich 31.12.2008).
Sofern der § 3 Nr. 63 EStG für bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung nicht genutzt wird, stehen zusätzlich 1800 € Jahresbeitrag zur Verfügung, die aber nicht von Sozialabgaben (sofern Sozialabgaben pflichtig) befreit sind.
Da die Leistungen der einzelnen Anbieter von Direktversicherungen sehr unterschiedliche Leistungen anbieten, kann ein Vergleich der Anbieter sehr sinnvoll sein.
Hier können Sie kostenlos einen Vergleich anfordern:
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geupdatet am 04.9.2010 |
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