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Leitungswasserversicherung Gebäudeversicherung

Der Leitungswasserversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Leitungswasserversicherung ( AWB 87 (MB) Wasser-VB ) zu Grunde.
Die Leitungswasserversicherung versichert Schäden an versicherten Gebäuden, sonstigen Grundstücksbestandteilen oder beweglichen Sachen, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus festverlegten Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung entstehen. Versichert sind auch die damit verbundenen Einrichtungen, wenn Badewannen, Waschbecken, Spül- und Waschmaschinen, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Wassermesser, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen zerstört oder beschädigt werden.


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geupdatet am 11.9.2010

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