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Gewährleistungsbürgschaft

  Auftragnehmer und dort besonders Handwerker werden von Ihren Auftraggebern verpflichtet für mögliche Ansprüche wegen Gewährleistungsmängeln eine Bürgschaft, die Gewährleistungsbürgschaft zu stellen. Diese Gewährleistungsbürgschaften können durch ein Kreditinstitut oder eine Versicherung erbracht werden. Der Vorteil der Versicherungslösung ist der, das dafür in der Regel deutlich weniger Sicherheiten notwendig sind, als bei der Bankbürgschaft.

Daher haben sich viele Auftragnehmer entschieden ihre Gewährleistungsbürgschaften über Versicherungen zu beziehen.

Da die Angebote der verschiedenen Versicherer nicht gleich in Preis und Leistung sind, empfiehlt sich einen Vergleich durchzuführen. Dabei sollten Punkte wie die Bonität des Auftragnehmers und dessen Bürgschaftsbedarf unbedingt mit berücksichtigt werden.

Wir arbeiten im Bereich Gewährleistungsbürgschaft mit allen deutschen Anbietern zusammen und können einen auf den Bedarf des Unternehmens optimiertes Angebot erstellen. Setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Kontakt
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