Angebot Tierhalterhaftpflicht Hund
Angebot Tierhalterhaftpflicht Pferd
Der Tierhalter haftet für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Für Luxustiere besteht eine Gefährdungshaftung (Gefährdungshaftung / Haftpflicht), für Nutztiere eine Haftung für vermutetes Verschulden (Tierhalterhaftpflicht).
Tierhalter gewerblicher Nutztiere oder Zuchttiere können diese über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung versichern.
In der Privathaftpflichtversicherung sind obligatorisch zahme Haus- und gezähmte Kleintiere sowie Bienen mitversichert. Nicht versichert sind hier Hunde, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden.
Für Hunde sowie Pferde, Ponys, Esel und dergleichen ist jeweils der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bezahlt auch für Schäden, die der Hund bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt (bis zu einem Jahr) angerichtet hat. In der Reit- und Zugtier-Haftpflichtversicherung sind Flurschäden, die das Tier angerichtet hat, mitversichert.
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