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Fondsgebundene Lebensversicherung Steuern

Damit Sie die Auszahlung aus Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung keine Steuern zahlen müssen, sollten Sie einen Neuabschluss noch dieses Jahr durchführen.

Natürlich müssen Sie dabei die Regelung beachten, 12 Jahre Laufzeit, mind 5 Jahre Beiträge leisten und der Todesfallschutz sollte mindestens 60 % der Beitragssumme über die Vertragslaufzeit.

Grundlage für eine Entscheidung für einen Anbieter sollte aber auch das Preis-Leistungsverhältnis sein. Hier bieten wir Ihnen den kostenlosen Service des Anfordern eines Vergleiches an.

Klicken Sie hier: Fondsgeb. Lebensv. um Ihren persönlichen Vergleich anzufordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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