Obliegenheitsverletzung |
Eine Verletzung von Obliegenheiten ist eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.
Oliegenheiten sind Verhaltenregeln, an die sich der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag halten muss, z.B. muss er alle Erklärungen im Antrag wahrheitsgemäss angeben, vereinbarte Sicherungen vorhalten um hier ein paar Beispiele zu nennen.
Versicherer berufen sich bei Ablehnungen von Leistungen des öfteren auf dieses Obliegenheitsverletzungen.
Verträge nach dem neuen VVG (gilt spätestens ab dem 01.01.09 für alle Verträge) hat der Versicherer zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begangen hat. Wird von seitens des Versicherers grobe Fahrlässigkeit vermutet, hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass er nur leicht fahrlässig gehandelt hat oder gar schuldlos war.
Stichworte zu diesem Thema:
VVG Obliegenheitsverletzung, Versicherung, KFZ
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geupdatet am 04.2.2012 |
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