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Fragen beim Vergleich der ambulanten Tarifleistungen
Welche Hilfsmittel sind erstattungsfähig?
Gibt es Höchstgrenzen bei einzelnen Hilfsmitteln oder pauschal bei allen Hilfsmitteln?
Wie werden Brillen und Kontaktlinsen erstattet?
Sind und wenn ja in welchem Umfang sind Heilpraktikerleistungen versichert?
Wird bei ambulanten Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort auf Leistungseinschränkungen verzichtet?
Sind Leistungen für ambulante Kuren vorgesehen, oder wird hierfür ein separater Kurtarif angeboten?
Wird ohne vorherige Genehmigung ärztlich durchgeführter Psychotherapie erstattet und in welchem Umfang?
Wird Psychotherapie auch im Delegationsverfahren erstattet?
Werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch über den Rahmen gesetzlich eingeführter Programme hinaus erstattet?
Gibt es bei Kindern und Jugendlichen verminderte Selbstbeteiligungssätze?
Gibt es Besonderheiten im ambulanten Bereich, wie z.B. die Mitversicherung von Transportkosten zur ambulanten Notfallbehandlung?
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