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Weitere allgemeine Fragen
Bietet der Versicherer dynamische Anpassungsmöglichkeiten ohne erneute Wartezeiten und Risikoprüfung?
Begrenzt der Versicherer sein ordentliches Kündigungsrecht?
Hat der Versicherer die Bedingungen hinsichtlich des Geltungsbereiches verbessert?
Leistet der Versicherer bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit, ohne daß erneute Karenzzeiten zu durchlaufen sind?
Besteht während Kur-bzw. Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen gesetzlicher Träger ein tariflicher Leistungsanspruch?
Wird das Tagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheiten oder Unfallfolgen durch Alkoholgenuß gezahlt?
Verzichtet der Versicherer auf eine Einstufung in Gefahrenklassen mit Berufszuschlägen?
Wird bei Berufsunfähigkeit über die allgemeinen Bedingungen hinaus geleistet?
Besteht bei Arbeitslosigkeit Versicherungsschutz über die allgemeinen Bedingungen hinaus?
Gibt es allgemeine Besonderheiten im Krankentagegeldbereich?
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