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Unterversicherung

Unterversicherung bedeutet, dass eine niedrigere Versicherungssumme versichert ist, als an Werten vorhanden ist. Liegt eine Unterversicherung vor, so reguliert der Versicherer wie folgt.

Schadenszahlung = (Schaden x Versicherungssumme) / Versicherungswert

Er nimmt dann einen Abzug wegen Unterversicherung vor.

Bei dieser Ermittlung einer Unterversicherung sind aber grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Versicherungswert ist der Wert der zum Zeitpunkt des Schadenereignis grundsätzlich auch nur versichert gewesen wäre.
  • Eventuelle Vorsorgeversicherungen sind zu berücksichtigen.
  • In der Kleinen -Betriebsunterbrechungsversicherung können ggf. noch weitere Argumente sich ergeben, die gegen die Argumentation einer Unterversicherung des Versicherers sprechen.
Grundsätzlich sollte man versuchen einen sogenannten Unterversicherungsverzicht des Versicherers zu bekommen, relativ problemlos ist das in der Hausrat-und Wohngebäude-versicherung möglich, wenn man sich an die dafür erforderlichen Angaben des Versicherers hält.

Sollte es dafür im Schadenfall zu spät sein, nicht gleich die "Flinte ins Korn werfen", auch dann ist noch nicht alles verloren.































Stichworte zu diesem Thema: Unterversicherung Hausrat, Hausratversicherung Unterversicherung, Abzug wegen Unterversicherung
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geupdatet am 01.8.2010






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